Der Weg zum Rezept

Ihr Weg zum Kassenrezept!

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1. Arzt aufsuchen

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur (unterstützenden) Symptombehandlung Manuelle Therapie oder Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Massage und als Zusatzverordnung Fango, Elektrotherapie, Heiße Rolle oder Wärme verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinien zur Verordnung der jeweiligen therapeutischen Maßnahme, gemäß dem Heilmittelkatalog. Dieser regelt das medizinisch Notwendige, wie z.B. die Gesamtverordnungsmenge, die grundsätzlich ausreichen soll, das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist die Gesamtverordnungsmenge ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch zusätzlich Behandlungen verordnen. Dies bedarf einer medizinischen Begründung!

Dies ist für den Hausarzt wegen der Verordnungsbudgets nicht immer möglich.
Ein Facharzt kann hier in der Regel leichter verordnen. Daher ist eine Überweisung zum Facharzt hilfreich, wenn das Hausarztbudget ausgeschöpft ist.

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2. Verordnung erhalten

Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Sollten Sie einen „Hausbesuch“ benötigen, so muss dies auf der Verordnung gekennzeichnet werden.
Häufig ist es notwendig, dass wir Ihre Verordnung zur Korrektur zum Arzt zurückschicken müssen. Dazu sind wir verpflichtet, denn die Krankenkassen erstatten nur zu 100 % korrekt ausgefüllte Verordnungen.

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3. Die Therapie

Die verordnete Behandlungsform wird dann bei uns durchgeführt. Hier erfolgt immer erst ein Gespräch über Ihre Erkrankung und eine genaue therapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven und passiven Behandlungstechniken ergeben.

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4. Zuzahlungsregelung

Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10% je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell von der Zuzahlungspflicht befreit.

Sie sind Kassenversichert und haben eine Zusatzversicherung?

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Wir besitzen die Zulassung zum „Heilpraktiker in der Physiotherapie“!
Sollten Sie keinen Arzt aufsuchen wollen oder können, so besteht seit 2019 bei uns ein
Direktzugang für eine therapeutische Verordnung!
Das bedeutet für Sie:
Sie können mit Ihrem Problem direkt bei uns eingehend befundet und therapeutisch untersucht werden. Die entsprechende Therapie wird nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker in Rechnung gestellt.

Der Weg zu einem Rezept für Privatversicherte!

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Möglichkeit 1

Sie Suchen einen Arzt auf.
Dieser kann Ihnen je nach Beschwerdebild ein Privatrezept ausstellen, welches in Menge und Anzahl der Behandlungen nicht begrenzt ist.
Um Abrechnungsprobleme mit Ihrer Krankenkasse zu vermeiden, muss Ihr Rezept bei uns vorgelegt werden, welches Sie von uns gegengezeichnet mit Ihrer Privatrechnung zurückerhalten.
Bitte beachten Sie unsere geltenden Privatpreise bezüglich Ihrer vertraglichen Leistungen,
die Sie mit Ihrem Privatversicherer abgeschlossen haben (siehe Beihilfe)!
ordnete Behandlungsform wird dann bei uns durchgeführt. Hier erfolgt immer erst ein Gespräch über Ihre Erkrankung und eine genaue therapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven und passiven Behandlungstechniken ergeben.

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Möglichkeit 2

Wir besitzen die Zulassung zum „Heilpraktiker in der Physiotherapie“!
Sollten Sie keinen Arzt aufsuchen wollen oder können, so besteht seit 2019 bei uns ein
Direktzugang für eine therapeutische Verordnung!
Das bedeutet für Sie:
Sie können mit Ihrem Problem direkt bei uns eingehend befundet und therapeutisch untersucht werden. Die entsprechende Therapie wird nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker in Rechnung gestellt.

Wir freuen uns auf Sie!

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